Verordnung Bezirkshauptmannschaft

Am 20.06.2017 ist aufgrund der zunehmenden Trockenheit die Waldbrandverordnung von der BH Zell am See in Kraft getreten. Der Verordnung entsprechend ist Feuermachen, Rauchen und das Abbrennen von Feuerwehrkskörpern im Wald und in Waldnähe verboten. Genaueres kann aus der unten stehenden Verordnung entnommen werden.

Diese Verordnung steht auch in Verbindung mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern, welche aus unserer Sicht derzeit nicht möglich sind!

 

WV 17