Erdrutsch in Wohnhaus

Am Vormittag des 12.08.16 rief eine Frau auf dem Gemeindeamt Neukirchen an, dass sich Teile des Hangs hinter ihrem Wohnhaus in Rosental gelöst haben.
Daraufhin verständigte der Amtsleiter der Marktgemeinde OFK Scheuerer zur gemeinsamen Lageerkundung in Rosental .

Am betroffenen Objekt wurde ein Hangrutsch in ein Wohnhaus festgestellt. Eine weitere, ca. 1m breite Abrisskante, war auf einer Länge von mehreren Metern vorhanden.
Somit war nach Einschätzung der Einsatzleitung die Gefahr eines weiteres Abrutschens des restlichen Hangs massiv vorhanden sowie eine akute Gefährdung gegeben.
Sofort wurde die Bewohnerin des Hauses in Sicherheit gebracht.
In Folge ließ OFK Scheuerer um 10:40 Uhr die FF-Neukirchen via Rufempfänger u. SMS von der LAWZ – Salzburg alarmieren.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr rückten mit Kommando, Rüstlösch und Pumpe Neukirchen zur Einsatzadresse Rosental Bundesstraße 63 aus und führten folgende Sofortmaßnahmen durch:
+ Verständigung der BH – Zell am See und Akkordierung der Sofortmaßnahmen
+ Ableiten des über den Hang laufenden Wassers durch eine provisorische Verrohrung
+ Abdecken der Abrisskante mittels Plane

Bereits bei der Erkundung stand fest, dass für weitere Maßnahmen schweres Gerät – sprich Bagger usw. erforderlich werden, dies jedoch seitens der Bezirksverwaltungsbehörde entschieden werden musste. Nach telefonischem Kontakt bereits vor Alarmierung der FF machte sich der diensthabende Beamte des Journaldienstes der BH-Zell am See, in diesem Fall Bezirkshauptmann Dr. Bernd Gratz, direkt nach Neukirchen/Rosental auf den Weg. Ebenfalls wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft DI Neumayr von der Wildbach u. Lawinenverbauung als Gutachter hinzugezogen und fuhr ebenfalls in den Oberpinzgau zur Begutachtung.

Nach deren Ankuft folgte eine gemeinsame Lagebesichtung von BH, WLV, Polizei, Gemeinde u. Feuerwehr und die weitere Vorgangsweise wurde besprochen.
Nach Einschätzung des Gutachters der WLV ist ein weiteres Abrutschen des gesamten Hangs hinter dem Wohnhaus akut gegeben und ein weiterer Aufenthalt im betroffenen Bereich – darunter auch im Wohnhaus – buchstäblich lebensgefährlich. Somit besteht für das Wohnhaus aktuell ein Betretungsverbot. Weitere Sofortmaßnahmen zur Hangsicherung usw. erfolgen zur Stunde, wobei primär die Rettung u. der Schutz des Wohnhauses gelten.
Diese Sofortmaßnahmen wurden von Bezirkshauptmann Dr. Gratz angeordnet, dazu muss eine an das Wohnhaus gebaute Werkstatt abgerissen werden, um jene entsprechenden Maßnahmen erst treffen zu können. Die Maßnahmen koordiniert die Wildbach und Lawinenverbauung und geschehen durch schweres Gerät.
Auf der B165 erfolgte die Beschilderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wonach mit Verkehrsbehinderungen in den nächsten Tagen zu rechnen ist.

Auflistung der eingesetzten Einsatzkräfte:
+ FF-Neukirchen
+ Polizei Neukirchen
+ Marktgemeinde Neukirchen
+ Bezirkshauptmann Zell am See, Dr. Gratz
+ WLV Pinzgau, DI Neumayr u. Wolfgang Vötter
+ Straßenmeisterei Pinzgau