Zu einem BMA-Alarm im Familienhotel Wildkogel alarmierte die LAWZ – Salzburg über Rufempfänger u. SMS.
Noch vor dem Ausrücken der Feuerwehr wurde durch die LAWZ via Funk mitgeteilt, dass es sich um einen vermeintlichen Fehl-, Täuschungsalarm handelt, dies wurde telefonisch von der Besitzerin mitgeteilt.
Eine telefonische Nachfrage beim Disponenten der LAWZ durch OFK – Neukirchen bestätigte die Meldung über Funk.
Daraufhin wurde von der Feuerwehr Neukirchen nicht zum Einsatzort ausgefahren.
Eine verbindlich vorgesehene Nachschau im Hotel durch den diensthabenden Brandschutzbeauftragten einer externen Privatfirma (in diesem Fall OFK-Stv. OBI Stefan Nill) ergab jedoch, dass ein Handtuch zum Trocknen auf eine Lampe gelegt wurde. Daraufhin löste die Brandmeldeanlage aus und der Brand konnte zuvor von den Hotelbediensteten in seiner Entstehungsphase rechtzeitig entdeckt werden. Die BMA löste also nicht aufgrund einer Täuschung oder eines Fehlalarms aus, sondern erfüllte ihren Zweck und verhinderte dadurch eine Brandausbreitung und somit größeren Schaden. Seitens der Feuerwehr war dennoch kein Einsatz erforderlich.
Die noch in der Zeugstätte befindlichen Kräfte der Feuerwehr wurden darüber informiert und konnten anschließend den Nachhauseweg antreten.